Rechtsfall Geheimnisverrat: Bundesanwaltschaft lässt Taten des ersten Angeklagten verjähren!

Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (CH), reichte am 23. Januar 2007 Strafanzeige ein gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen.

Rechtsfall Geheimnisverrat: Bundesanwaltschaft lässt Taten des ersten Angeklagten verjähren!

Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (CH), reichte am 23. Januar 2007 Strafanzeige ein gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen.

23.05.2012 

Dies aufgrund des dringenden Verdachts, dass ein Dritter EMS-Mitarbeiter systematisch zur Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen anstiftete, in der Absicht, EMS am Markt auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Dank frühzeitiger Aufdeckung der unrechtmässigen Handlungen konnte glücklicherweise ein wesentlicher Schaden für EMS vermieden werden.

Ermittlungsverfahren, Vor- und Hauptuntersuchung von Untersuchungsrichter und Bundesanwaltschaft erhärteten den Verdacht auf mehrfache Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen bei drei ehemaligen EMS-Mitarbeitern und dem externen Hauptverdächtigen. Expertengutachten bestätigten den Geheimnisgehalt und die Bundesanwaltschaft erliess im März 2012 - mehr als 5 Jahre nach Einreichung der Strafanzeige - Strafbefehle gegen drei ehemalige Mitarbeiter. Die Beschuldigten erhoben erwartungsgemäss Einsprache. In der Folge kommt es in allen vier Fällen zu Strafverfahren vor Bundesstrafgericht. Im ersten, zeitkritischsten, der vier Fälle reichte die Bundesanwaltschaft am 2. April 2012 Anklage beim Bundesstrafgericht ein.

Nun kündigte der zuständige Bundesstrafrichter an, dass er die Verjährung anders als die Bundesanwaltschaft beurteile und demnach die Haupttatbestände des Angeklagten (aus dem Jahre 2003 und 2004 stammend) bereits 2010 respektive 2011 – also während der Untersuchung – verjährt seien. Sie hätten innert 3 resp. 4 Jahren nach Einreichung der Strafanzeige zu einem Gerichtsurteil gebracht werden müssen.

Leider war das gesamte Verfahren des eidgenössischen Untersuchungsrichters und der Bundesanwaltschaft von unnötiger Verschleppung, gravierenden Führungs- und Organisationsmängeln und einer falschen Einschätzung der Verjährungsproblematik geprägt. EMS drängte bereits seit 2009 wiederholt (in der Summe 17 mal) erfolglos auf Verfahrensbeschleunigung und den Abschluss einzelner Fälle, um jegliche Verjährungsproblematik auszuschliessen. Der eidgenössische Untersuchungsrichter und der bei der Bundesanwaltschaft zuständige Staatsanwalt bekräftigten dann jeweils nachdrücklich, dass keine Verjährung eintreten werde.

EMS erachtet das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in dieser Sache als stossend und die sich nun abzeichnende Straflosigkeit eines der Beschuldigten wegen Verjährung als höchst unbefriedigend. Die am vorliegenden Beispiel aufgezeigte Praxis der eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden gefährdet die Zukunft des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Schweiz. Sie untergräbt das Vertrauen in die Rechtssicherheit massiv. Zudem wird der für die Schweiz unerlässlichen Innovationskraft der nötige Schutz verweigert.

Laut Auskunft der Bundesanwaltschaft sollen die zwei anderen ehemaligen EMS-Mitarbeiter sowie der externe Hauptverdächtige in Kürze angeklagt werden. EMS hofft, dass diese Fälle nun rasch vor das Bundesstrafgericht gelangen, und so weitere Verjährungen und ungerechtfertigte Freisprüche vermieden werden können.