- Urteil gegen ehemaligen Aussendienstmitarbeiter bestätigt
- Urteil gegen ehemaligen Leiter Rechnungswesen punktuell anzupassen
- Urteil gegen ehemaligen Aussendienstmitarbeiter bestätigt
- Urteil gegen ehemaligen Leiter Rechnungswesen punktuell anzupassen
Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (GR), erstattete am 4. Mai 2005 gegen den ehemaligen Leiter Rechnungswesen und einen ehemaligen Aussendienst-Mitarbeiter Strafanzeige. Das Bezirksgericht Imboden (GR) sprach mit Urteil vom 3. September 2010 die beiden in allen Anklagepunkten schuldig. Das Kantonsgericht Graubünden als Berufungsinstanz bestätigte den Schuldspruch am 24. August 2011 und verurteilte den ehemaligen Leiter Rechnungswesen zu 5 ½ Jahren und den ehemaligen Aussendienst-Mitarbeiter zu 3 Jahren Gefängnis.
Am 16. Juli 2013 urteilte nun das Bundesgericht als letzte Berufungsinstanz. Die Beschwerde des ehemaligen Aussendienstmitarbeiters sei unbegründet. Die Strafe von 3 Jahren Gefängnis und die Schadenersatzzahlung zugunsten der EMS-CHEMIE AG von CHF 8.2 Mio. sind damit rechtskräftig geworden.
Beim ehemaligen Leiter Rechnungswesen stützten sich die Vorinstanzen auf folgende drei Sachverhalte persönlicher Bereicherung: Erstens Verbuchungen fiktiver Warenlieferungen, zweitens Begleichung privater Rechnungen auf Firmenkosten und drittens Ausstellen von Checks. Das Bundesgericht schloss sich in den ersten zwei Sachverhalten den Vorinstanzen an. Beim Sachverhalt der Checks hingegen, sei zwar der Tatbestand der Urkundenfälschung, aber nicht derjenige des Betrugs, gegeben. Dieses Urteil wurde deshalb zur Anpassung an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Die beschlagnahmten Vermögenswerte bleiben blockiert.