Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (CH), reichte am 23. Januar 2007 Strafanzeige ein gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Dies aufgrund des dringenden Verdachts, dass ein Externer EMS-Mitarbeiter systematisch zur Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen anstiftete, in der Absicht, EMS auf unlautere Weise am Markt zu konkurrenzieren.
Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (CH), reichte am 23. Januar 2007 Strafanzeige ein gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Dies aufgrund des dringenden Verdachts, dass ein Externer EMS-Mitarbeiter systematisch zur Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen anstiftete, in der Absicht, EMS auf unlautere Weise am Markt zu konkurrenzieren.
Diese Woche mussten sich die letzten beiden Angeklagten, der ehemalige Leiter Produktion und der externe Drahtzieher, vor Bundesstrafgericht verantworten. Auch bei diesen zwei verjährten die wesentlichen Tatbestände bereits während der über 6 ½ Jahre dauernden Untersuchung der Behörden.
Heute verurteilte das Bundesstrafgericht den ehemaligen Leiter Produktion aufgrund der verbleibenden Tatbestände der mehrfachen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Der externe Drahtzieher hingegen wurde freigesprochen, weil ihm für diese Geheimnisse keine Verwertung mehr nachgewiesen werden konnte.
Sowohl der Leiter Produktion als auch der externe Drahtzieher wurden zu Entschädigungszahlungen an EMS verurteilt.
Die beschlagnahmten Akten bleiben unter Verschluss.
Der ganze Rechtsfall dauerte wegen unnötiger Verschleppung, gravierenden Verfahrensmängeln und einer falschen Einschätzung der Verjährungsproblematik der Bundesanwaltschaft über 6 ½ Jahre. Die wesentlichen Tatbestände verjährten während der Untersuchung und kamen deshalb gar nie vor Gericht.